Mitgliedschaft
Wenn Du Interesse hast dich bei Aktionen wie Osterfeuer, Papiersammeln, Woidparty, Christkindlmarkt und vielem mehr zu beteiligen oder bei Ausflüge wie Volksfestbesuch, Fahnenweihen oder Burschenausflüge stolz Hebertshausen vertreten möchtest, dann kannst auch unter den folgenden Vorraussetzungen Mitglied bei unserem Verein werden.
... nach Abschnitt II – Mitgliedschaft,
§ 6 Aktive Mitglieder
1. ...jede ledige Person ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahrs...
2. ...Wohnsitz der Gemeinde Hebertshausen.
oder
3. ...zuvor Jahre lang in der Gemeinde Hebertshausen gelebt hat und jetzt immer noch starken Bezug zu dieser Gemeinde hat.
4. Außerdem (...) charakterliche Voraussetzungen (...) und (...) mit den Zielen und Aufgaben des Vereins identifizieren können.
§ 7 Passive Mitglieder
1. Passive Mitglieder sind Personen, die §6 nicht erfüllen können, d.h. Personen, die verheiratet sind und/oder das 36. Lebensjahr begonnen haben.
2. Passiven Mitgliedern ist es untersagt, die Vereinstracht zu tragen und in die Vorstandschaft gewählt zu werden.
zum Mitgliedsantrag
Interesse? Dann komm zu unserem Stammtisch oder kontakiere uns.
Wir freuen uns auf Dich!